Bundeskabinett beschließt Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Die Kerninhalte:

1. Wettbewerbliche Ausschreibungen steuern den Ausbau und begrenzen die Kosten
Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für folgende Technologien wurden jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:
• Wind an Land
• Photovoltaik
• Wind auf See
• Biomasse

2. Akteursvielfalt bleibt erhalten
Die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.

3. Erneuerbaren- und Netzausbau werden besser verzahnt
Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben.

Einen kostenlosen Download des Enwurfs finden Sie hier.

Quelle: Bundesanzeiger Verlag