Wann ist der Energieausweis Pflicht? - Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung!

Der Energieausweis muss potenziellen Interessenten vorgelegt werden - Die kann zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung geschehen. Seit dem 1.Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für ältere Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1.Januar 2009 auch für alle jüngeren Wohngebäude.

Wenn Eigentümer ihre Imobilie selbst bewohnen, benötigen sie keinen Energieausweis.